Vorschrift zur Lagerung und Pflege von Spiegeln
1. Lagerung
1.1 Vor der Lagerung von Spiegel/Gläsern ist Verpackung auf eventuelle Transportschäden zu kontrollieren
(Bruch oder Nässe). Mit den erforderlichen Unterlagen
(Frachtbrief, Tatbestandsaufnahme, evtl. eidesstattliche
Erklärung) sind Transportschäden innerhalb von 7 Tagen
an den Frachtführer zu melden.
1.2 Die Lagerung von Spiegeln/Gläsern in/auf Verpackungsmitteln muss auf möglichst kurze Zeit beschränkt
bleiben.
1.3
Spiegel/Gläser sind möglichst sofort auszupacken. Feuchtes Verpackungsmaterial muss sofort entfernt (Papierzwischenlagen) und feuchte Spiegel/Gläser müssen
getrocknet werden. Spiegel/Gläser dürfen nicht fest gegen einander gestapelt werden, sondern sind so abzustellen, dass eine Luftzirkulation möglich ist (weiche Zwischen
lagen aus neutralem Material verwenden).
1.4
Die Spiegel dürfen nur in trockenen, gleichmäßig temperierten Räumen gelagert werden, nicht in unmittelbarer Nähe von Heizkörpern und aggressiven Stoffen
oder Dämpfen (Chemikalien, Lösungsmitteln, Kraftstoffen, Säuren usw.)
1.5
Zur Verhütung von Beschädigungen sind Spiegel/Gläser auf der Kante, nicht auf der Ecke, aber unbedingt
auf weicher Unterlage, z.B. Styropor abzustellen. Unverpackte Spiegel sind so zu stapeln, dass immer die Ansichtsseite nach vorne zeigt, Spiegel nicht mit den
Lackseiten gegeneinander stellen. Stapelstärke soll
maximal 300 mm betragen.
1.6
Bei Stapelung ist für geeignete Abstützung Sorge zu tragen. Darauf achten, dass die ältesten Spiegel/Gläser
zuerst verbraucht werden (rollendes Lager). Kleinste Abmessungen stets nach vorne stapeln.
1.7
Die Maximallagerzeit ungerahmter Spiegel richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen und darf 8 Monate
nicht überschreiten.
2. Pflegehinweise für Spiegel
Zur Beseitigung von Flecken, wie sie bei täglichem Gebrauch entstehen – Spritzer, Tropfen usw. – sollen die Spiegel nur mit einem weichen, trockenen Tuch abgerieben werden.
Hartnäckige Flecken, wie z. B. Fett, Kosmetika usw., kann man mit einem im warmen Wasser ausgewaschenen und gut ausgewrungenen Fensterleder beseitigen.
Sollte ein Spiegel feucht abgerieben werden, so ist darauf zu achten, dass an den Rändern keine Tropfenrückstände verbleiben.
Glasreiniger sind häufig keine Spiegelreiniger. Beachten Sie auch unseren Aufkleber auf dem Spiegel. Bei Verwendung von Reinigungsmitteln oder Chemikalien jeder Art entfällt die Haftung für Spiegel und Leuchten.
Keinesfalls Chemikalien oder handelsübliche Reinigungsmittel verwenden, wie Putz- oder Scheuermittel, Alkohol, Nitroverdünnung, Aceton oder scharfe Entkalker.
Achtung! Keine Microfasertüchern verwenden!
Für Spiegel mit GEWE-clean-Beschichtung gelten besondere Hinweise, die dem Produkt beigepackt werden.
3. Gewährleistung
Für einen Zeitraum von zwei Jahren – gerechnet von dem Tage der Lieferung an – gewährleisten wir unseren Abnehmern, dass der Belag unserer Spiegel ohne äußere Einwirkung weder fleckig noch blind wird. Bei berechtigten Beanstandungen kann nur Ersatzlieferung verlangt werden. Ein Anspruch verjährt spätestens nach Ablauf von zwei Jahren. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Mängelrügen gemäß unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, sowie unser Hinweis auf den Montageanleitungen.
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur unter folgenden Voraussetzungen:
Bestimmungsgemäße Verwendung unserer Spiegel in Innenräumen, nicht jedoch bei Verwendung in Reithallen, Schwimmbädern, Heilbädern, Saunen und deren angrenzenden Räumen, mit ständig extrem hoher Luftfeuchtigkeit.
Eine Luftzirkulation zwischen Spiegel und Wandfläche bzw. sonstigen Montageflächen muss durch ausreichenden Wandabstand vorhanden sein. Die Befestigungsteile dürfen nicht aus aggressiven Materialien bestehen. Geputzte und gestrichene Flächen müssen vor der Spiegelmontage ganz ausgetrocknet sein.
Ein Gewährleistungsanspruch entfällt
- bei Belagschäden infolge von Be- und Verarbeitung oder bei fester Verbindung mit Flächen und Stoffen (z. B. Verklebungen, Rahmungen, Entkittungen), sofern dies nicht durch uns geschehen ist bzw. infolge der Einwirkung von Wirkstoffen, insbesondere Flüssigkeiten, die Säuren oder ähnlich wirkende chemische Mittel enthalten, einerlei, ob diese direkt oder in Form von Dämpfen mit dem Spiegel in Berührung kommen. Zu diesen Wirkstoffen zählen die meisten handelsüblichen Reinigungsmittel und Kosmetika.
- bei Schäden des Spiegels, die ganz oder teilweise durch mechanische Einwirkung hervorgerufen sind.
- bei Nichteinhaltung unserer Vorschriften für Lagerung und Pflege von Spiegeln.
- bei höherer Belastung auf UV-verklebte Glasablagen, als wir mit Aufkleber auf dem Produkt angeben.
Der Käufer hat zu beweisen, dass die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt bzw. Garantieausschlüsse nicht gegeben sind.
Hohe Qualität, Funktion und ansprechendes Design sind die Grundprinzipien unserer Produktentwicklung. Kein Produkt verlässt das Werk ohne sorgfältige Endkontrolle. Jeder Leuchtspiegel wird zur Funktion vor dem Verpacken geprüft.
Bei Austausch der Lampen dürfen nur die vorgeschriebenen Leuchtmittel verwendet werden, da speziell bei NV-Halogen sonst der Trafo beschädigt wird. Bei berechtigten Beanstandungen liefern wir Ersatz. Weitergehende Ansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen.
Des Weiteren gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie die Vorschriften für Lagerung und Pflege von Spiegeln und unsere Montageanleitung.
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